Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der alte Fahrzeugbrief: welches Feld was bedeutet, welche Zeile beim Klassiker zählt und wo die Eintragungen stehen, die das H entscheiden
Patinamore-Redaktion · 14.09.2026 · aktualisiert 14.09.2026
Was man über die Fahrzeugpapiere wissen muss
- Teil I fährt mit, Teil II bleibt zu Hause: Teil I ist der frühere Fahrzeugschein und weist die Zulassung nach, Teil II ist der frühere Fahrzeugbrief und die Urkunde über das Fahrzeug.
- Die Buchstabenfelder gelten europaweit: B ist die Erstzulassung, E die Fahrgestellnummer, D.1 bis D.3 Marke, Typ und Handelsbezeichnung, P.1 bis P.4 Motor, R die Farbe, T die Höchstgeschwindigkeit.
- Die Ziffernfelder sind deutsch: 2.1 und 2.2 sind HSN und TSN, 14.1 die Emissionsklasse, 15.1 bis 15.3 die Reifen, und 22 die Bemerkungen, in denen jeder Umbau stehen muss.
- Beim alten Fahrzeugbrief stehen HSN und TSN unter „zu 2“ und „zu 3“, die Umbauten unter Ziffer 33, und die Zahl der Vorbesitzer auf der Rückseite.
Zwei Blätter, rund 60 Felder, und die meisten liest man erst, wenn etwas davon abhängt: beim Kauf, beim Gutachten, bei der Versicherung. Hier steht, was jedes Feld bedeutet, und welche 6 Felder bei einem Klassiker den Unterschied machen.
Was die beiden Teile sind
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der frühere Fahrzeugschein: Sie weist nach, dass das Fahrzeug zugelassen ist, und fährt bei jeder Fahrt mit. Teil II ist der frühere Fahrzeugbrief: die Urkunde über das Fahrzeug, die zu Hause bleibt, bei der Bank liegt, wenn der Wagen finanziert ist, und beim Verkauf den Besitzer wechselt. Seit 2005 sind beide EU-weit einheitlich; die Felder tragen Buchstaben, die in Lissabon dasselbe bedeuten wie in Flensburg, ergänzt um Ziffernfelder, die nur Deutschland kennt.
Teil I, Feld für Feld
Die Felder, die das Fahrzeug benennen
| Feld | Was dort steht | Wofür es zählt |
|---|---|---|
| A | Kennzeichen | , |
| B | Datum der Erstzulassung | 30 Jahre danach: das H |
| D.1 | Marke | Kartei, Versicherung |
| D.2 | Typ, Variante, Version | Typgenehmigung |
| D.3 | Handelsbezeichnung | der Name, den alle kennen |
| E | Fahrgestellnummer (FIN) | Identität des Fahrzeugs |
| J | Fahrzeugklasse (M1 = Pkw) | Steuer, HU |
| K | Nummer der Typgenehmigung | Ersatzteile, Prüfstelle |
| 2.1 | Herstellerschlüsselnummer (HSN) | KBA-Statistik, Kartei |
| 2.2 | Typschlüsselnummer (TSN) | KBA-Statistik, Kartei |
Die Fahrgestellnummer unter E ist die Kennung, die ein Fahrzeug sein Leben lang behält, wie man sie liest, erklärt Die Fahrgestellnummer entschlüsseln. HSN und TSN unter 2.1 und 2.2 sind die Nummern, nach denen das Kraftfahrt-Bundesamt zählt, HSN und TSN sagt, warum viele Klassiker dort eine 000 tragen.
Die Felder, die die Technik beschreiben
| Feld | Was dort steht | Wofür es zählt |
|---|---|---|
| P.1 | Hubraum in cm³ | Steuer ohne H |
| P.2 | Nennleistung in kW | Versicherung, Gutachten |
| P.3 | Kraftstoffart | Steuer, Umweltzone |
| P.4 | Nenndrehzahl | , |
| G | Leermasse in kg | Anhängelast |
| F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse | Beladung |
| O.1, O.2 | Anhängelast gebremst, ungebremst | Anhängerkupplung |
| R | Farbe | Originalität |
| S.1 | Sitzplätze | Versicherung |
| T | Höchstgeschwindigkeit | Reifen: Geschwindigkeitsindex |
| U.1 bis U.3 | Standgeräusch, Drehzahl, Fahrgeräusch | Auspuffumbau |
| 14.1 | Emissionsklasse (Schlüssel) | Steuer, Umweltzone |
| 15.1 bis 15.3 | Bereifung je Achse | Reifengröße, die eingetragen ist |
Die Reifenfelder 15.1 bis 15.3 entscheiden, welche Größe erlaubt ist, und Feld T, welchen Geschwindigkeitsindex der Reifen mindestens braucht, dazu Reifen für Klassiker. Bei vielen alten Fahrzeugen stehen unter 15 nur die Größen, die die Zulassungsstelle beim Umschreiben übernommen hat; die vollständige Liste liegt in der Betriebserlaubnis.
Das Feld, das beim Klassiker alles entscheidet
Feld 22, Bemerkungen und Ausnahmen, ist die Geschichte der Umbauten. Räder, Fahrwerk, Motor, Auspuff, Anhängerkupplung, Sitze, Gurte, alles, was vom Auslieferungszustand abweicht und eintragungspflichtig ist, steht hier mit der Nummer des Gutachtens oder der ABE. Was hier fehlt, gilt als nicht eingetragen. Beim Oldtimergutachten liest der Prüfer dieses Feld zuerst; beim Kauf liest man es als Erstes und vergleicht es mit dem Wagen. Ein leeres Feld 22 an einem Wagen mit breiten Rädern und tiefem Fahrwerk ist eine Aufgabe, die der neue Halter bezahlt.
Teil II: die Urkunde
Teil II nennt Halter, Fahrzeug und Erstzulassung noch einmal und trägt die Nummer, mit der die Zulassungsstelle die Urkunde führt. Auf der Vorderseite steht die Zahl der Halter, die vor dem aktuellen eingetragen waren, beim Klassiker ein Hinweis, wie unruhig sein Leben war. Wer Teil II verliert, muss ihn aufbieten lassen; das dauert Wochen. Deshalb: zu Hause, im Safe, nie im Handschuhfach.
Der alte Fahrzeugbrief
Fahrzeuge, die vor 2005 nicht umgeschrieben wurden, haben noch den alten Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, die Papiere bleiben gültig. Die Felder tragen Ziffern statt Buchstaben: Ziffer 8 ist der Tag der ersten Zulassung, „zu 2“ und „zu 3“ sind HSN und TSN, Ziffer 5 der Hubraum, Ziffer 6 die Leistung, Ziffer 33 die Bemerkungen mit den Eintragungen. Auf der Rückseite des Briefs stehen die früheren Halter mit Namen und Ort, eine Halterkette, die es in der neuen Zulassungsbescheinigung als Liste nicht mehr gibt. Wer einen alten Brief beim Kauf bekommt, hält ein Stück Historie in der Hand: Er gehört ins Fahrzeugbuch, als Foto und als Original.
Die Papiere sagen, was das Fahrzeug amtlich ist. Was es tatsächlich ist, sagt der Vergleich von Feld 22 mit dem Wagen auf der Hebebühne.

Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 11 FZV — Zulassungsbescheinigung Teil I, § 12 FZV — Zulassungsbescheinigung Teil II
- Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (harmonisierte Feldcodes A bis V), Die Buchstabencodes der Felder gelten in der ganzen EU; die Ziffernfelder sind deutsche Ergänzungen.
- Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg: Schlüsselverzeichnis — Hersteller- und Typschlüsselnummern
Was Leser über die Fahrzeugpapiere fragen
Wo steht die Erstzulassung?
Im Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I. Das Datum entscheidet, ab wann ein Fahrzeug das H-Kennzeichen bekommen kann, 30 Jahre nach diesem Tag. Im alten Fahrzeugbrief steht es unter Ziffer 8, der „Tag der ersten Zulassung“.
Wo stehen die Umbauten?
Im Feld 22 des Teils I, Bemerkungen und Ausnahmen. Dort trägt die Zulassungsstelle Räder, Fahrwerk, Motor, Anhängerkupplung und alles ein, was vom Auslieferungszustand abweicht und eintragungspflichtig ist. Was hier fehlt, gilt als nicht eingetragen, und kostet beim Oldtimergutachten das H.
Was ist der Unterschied zwischen Teil I und Teil II?
Teil I weist die Zulassung nach und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden; Teil II ist die Urkunde über das Fahrzeug und bleibt sicher verwahrt. Wer verkauft, übergibt beide; wer finanziert, gibt Teil II an die Bank. Ein Fahrzeug ohne Teil II lässt sich nur mit Aufwand zulassen, beim Kauf ist das Fehlen ein Warnzeichen.
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