Der Termin bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS: was man mitbringt, was der Prüfer in 60 Minuten ansieht, was das Gutachten nach § 23 StVZO kostet: und woran es scheitert
Patinamore-Redaktion · 14.09.2026 · aktualisiert 14.09.2026
Was man über das Oldtimergutachten wissen muss
- Das Gutachten nach § 23 StVZO stellt fest, ob ein Fahrzeug die Bedingungen für das H-Kennzeichen erfüllt, 30 Jahre, Originalzustand, Erhaltungszustand. Erstellt wird es von amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS.
- Der Termin dauert rund 60 Minuten; mitzubringen sind Zulassungsbescheinigung, eine gültige HU oder der Termin dafür, die Eintragungen für Umbauten und die Belege der Historie.
- Geprüft werden Karosserie, Fahrwerk, Motor, Innenraum, Elektrik und Papiere, mit dem Ergebnis Zustandsnote 1 bis 5; ab Note 3 wird es das H.
- Das Gutachten kostet je nach Prüfstelle meist 100 bis 200 Euro; dazu kommen HU, die Gebühr der Zulassungsstelle und neue Schilder.
Rund 35.000 Fahrzeuge bekommen jedes Jahr den Oldtimer-Status, und jedes davon hat einen Termin hinter sich, der etwa eine Stunde dauert. Das Gutachten nach § 23 StVZO ist der Schritt zwischen dem 30. Geburtstag des Wagens und dem H am Kennzeichen. Hier steht, wie der Termin abläuft, was der Prüfer sieht, was es kostet, und wie man ihn beim ersten Mal besteht.
Wer das Gutachten macht und was es feststellt
Amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und den übrigen Überwachungsorganisationen erstellen das Gutachten. Es ist von der Hauptuntersuchung getrennt, kann aber am selben Termin stattfinden, die HU muss gültig sein, damit das H erteilt wird. Was das Gutachten feststellt, gibt das Gesetz vor: Alter, weitestgehender Originalzustand, guter Erhaltungszustand. Die Paragrafen dahinter stehen in H-Kennzeichen: was § 23 StVZO wirklich verlangt.
Das Oldtimergutachten ist etwas anderes als ein Wertgutachten. Das eine fragt, ob das Fahrzeug ein Oldtimer im Sinne des Gesetzes ist; das andere, was es wert ist. Beide vergeben eine Zustandsnote, beide kommen oft vom selben Sachverständigen, beide sind eigene Aufträge, den Unterschied erklärt Wertgutachten für den Oldtimer.
Wie der Termin abläuft
Das ist vorher zu tun
Termin vereinbaren, Unterlagen sortieren, Fahrzeug vorbereiten, in dieser Reihenfolge. Die Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I, eine gültige HU oder der HU-Termin, alle Eintragungen und Teilegutachten für Umbauten, dazu die Belege der Historie. Die Vorbereitung am Wagen: Innenraum leer, Kofferraum zugänglich, Fehlerspeicher gelesen, Flüssigkeiten und Licht geprüft. Ein Wagen, der sauber ist, erzählt dem Prüfer, dass jemand ihn pflegt, und das ist die vierte Bedingung des Gesetzes, die Pflege des Kulturgutes.
Was der Prüfer in 60 Minuten ansieht
Die Karosserie zuerst: Schweller, Radläufe, Bodenbleche, Wagenheberaufnahmen, Längsträger, Scheibenrahmen. Rost ist der häufigste Grund für Note 4. Dann das Fahrwerk und die Räder: Sind Felgen und Reifen zeitgenössisch, sind Tieferlegung oder Fahrwerk eingetragen, sind Buchsen und Lenkung in Ordnung. Dann der Motorraum: Ist es der passende Motor, ist er dicht, sind die Anbauteile aus der Zeit. Dann der Innenraum: Sitze, Armaturenbrett, Lenkrad, Radio, Originalität und Zustand. Zum Schluss die Elektrik und die Papiere: Warnleuchten, Fehlerspeicher bei jüngeren Klassikern, und ob jede Abweichung vom Auslieferungszustand belegt ist.
Die Zustandsnote und das Ergebnis
Der Prüfer vergibt eine Zustandsnote von 1 bis 5; ab Note 3 erfüllt das Fahrzeug die Voraussetzungen. Note 1 ist makellos, Note 2 gut, Note 3 gebraucht und gepflegt, Note 4 verbraucht, Note 5 restaurierungsbedürftig. Das Gutachten dokumentiert die Note, die Originalität und die Umbauten und endet mit dem Satz, der zählt: Das Fahrzeug erfüllt die Voraussetzungen des § 23 StVZO, oder erfüllt sie nicht. Mit dem Ja geht es zur Zulassungsstelle, die das Kennzeichen mit dem H zuteilt.
Was das Gutachten kostet
Meist 100 bis 200 Euro, je nach Prüfstelle und Region. Dazu kommen die HU, wenn sie gleichzeitig fällig ist, die Gebühr der Zulassungsstelle für die Umschreibung und die neuen Schilder. Wer beim ersten Termin durchfällt, zahlt den zweiten noch einmal, und hat bis dahin meist Kosten für Reparaturen. Die Rechnung dagegen: pauschal 191,73 Euro Kfz-Steuer im Jahr, freie Fahrt in Umweltzonen, günstigere Versicherungstarife. Für einen Wagen, der 10 Jahre bleibt, ist das Gutachten die kleinste Position, was ein Klassiker im Jahr kostet, steht hier.
Wie man beim ersten Mal besteht
Wer vor dem Termin durch seinen Wagen geht wie der Prüfer, findet die Mängel selbst. Die Liste ist kurz: Rost an den Stellen, an denen jedes Modell rostet, welche das sind, sagt Rost: wo zuerst, was noch zu retten ist. Umbauten mit Papier: Räder mit ABE oder Eintragung, Fahrwerk mit Gutachten, Auspuff mit Nummer. Ein leerer Fehlerspeicher. Reifen, die zur Zeit und zur Eintragung passen, dazu Reifen für Klassiker. Und ein Fahrzeugbuch, das dem Prüfer die Geschichte des Wagens vor die Nase legt: Wer seine Historie mitbringt, hat die halbe Prüfung schon bestanden.
Das Gutachten prüft das Fahrzeug, nicht den Halter. Aber ein Halter, der Belege hat, bekommt selten ein Nein.

Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 23 StVZO — Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
- TÜV SÜD: Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen), Ablauf und Prüfumfang, wie die Überwachungsorganisation sie beschreibt.
- DEKRA: Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO
- Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg: Der Fahrzeugbestand am 1. Januar 2026 (Pressemitteilung Nr. 09/2026), 923.538 Fahrzeuge mit Oldtimer-Status zum Stichtag. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Was Leser über das Oldtimergutachten fragen
Was kostet das Oldtimergutachten?
Je nach Prüfstelle und Region meist 100 bis 200 Euro für das Gutachten nach § 23 StVZO. Wer die Hauptuntersuchung gleichzeitig machen lässt, zahlt sie dazu; die Zulassungsstelle nimmt für die Umschreibung auf das H-Kennzeichen eine Gebühr, die Schilder kosten wie überall. Ein zweiter Termin nach einem gescheiterten Gutachten kostet noch einmal.
Was muss ich zum Gutachten mitbringen?
Zulassungsbescheinigung Teil I, eine gültige HU oder den Termin dafür, alle Eintragungen und Gutachten zu Umbauten (Räder, Fahrwerk, Motor, Auspuff), und die Belege der Historie. Ein Fahrzeugbuch mit Rechnungen und Fotos beantwortet dem Prüfer Fragen, bevor er sie stellt: Wann kam der Motor rein? Wer hat die Schweller gemacht? Woher stammen die Sitze?
Woran scheitert ein Gutachten am häufigsten?
An Umbauten aus der falschen Zeit, an Rost in tragenden Teilen und an fehlenden Papieren. Räder ohne Eintragung, ein Fahrwerk ohne Gutachten, ein Motor ohne Nachweis, Durchrostung an Schwellern oder Längsträgern, ein Fehlerspeicher voller Einträge, alles Gründe für ein Nein. Fast alles lässt sich vor dem Termin beheben.
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