Der Gesetzestext, der Anforderungskatalog der Prüfer und die 4 Bedingungen, an denen ein Fahrzeug gemessen wird: mit dem, was das H danach bringt und kostet
Patinamore-Redaktion · 14.09.2026 · aktualisiert 14.09.2026
Was § 23 StVZO verlangt
- Das Gesetz stellt 4 Bedingungen: mindestens 30 Jahre seit der ersten Zulassung, weitestgehend Originalzustand, guter Erhaltungszustand, und das Fahrzeug dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (§ 2 Nr. 22 FZV).
- Ob das zutrifft, sagt ein Gutachten nach § 23 StVZO, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer; die Zulassungsstelle vergibt danach das Kennzeichen mit dem H (§ 9 FZV).
- Der Anforderungskatalog der Prüfer übersetzt das in Noten: Zustandsnote 3 oder besser, Umbauten nur, wenn sie zeitgenössisch sind, innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung üblich.
- Das H bringt pauschal 191,73 Euro Kfz-Steuer im Jahr, freie Fahrt in Umweltzonen und eigene Versicherungstarife; HU und Verkehrsrecht gelten wie für jedes Auto.
Das H am Kennzeichen sieht aus wie ein Ehrentitel, ist aber ein Rechtsbegriff mit Paragrafen dahinter. Wer ihn beantragt, wird an 2 Vorschriften gemessen: an § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die sagt, was ein Oldtimer ist, und an § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die sagt, wer das feststellt. Was die beiden verlangen, steht hier, ohne Prüferlatein.
Was das Gesetz unter einem Oldtimer versteht
§ 2 Nr. 22 FZV definiert Oldtimer als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“. Das sind 4 Bedingungen in einem Satz, und jede zählt für sich.
Die 30 Jahre: ab wann sie laufen
Maßgeblich ist der Tag der ersten Zulassung, nicht das Baujahr. Ein im Dezember 1995 gebauter, im März 1996 zugelassener Wagen darf ab März 2026 zum Gutachten. Bei Importen zählt die erste Zulassung im Herkunftsland; wer sie belegen kann, hat es leichter. Fehlt der Beleg, hilft die Fahrgestellnummer weiter, dazu die Fahrgestellnummer entschlüsseln.
Der Originalzustand: was „weitestgehend“ heißt
Weitestgehend heißt: so, wie das Fahrzeug ausgeliefert wurde, oder so, wie man es in den ersten 10 Jahren danach üblicherweise verändert hat. Der Anforderungskatalog der Prüfer nennt das zeitgenössisch. Ein Käfer auf Fuchsfelgen aus den Siebzigern, ein Golf I mit Recaro-Sitzen von 1980, ein Mercedes mit dem Becker-Radio der Zeit: alles zeitgenössisch. Ein Motor aus dem Jahr 2010, LED-Scheinwerfer, ein Bildschirm im Armaturenbrett: nicht zeitgenössisch, und das H ist weg. Die Grenze läuft am Baujahr entlang, nicht am Geschmack.
Der Erhaltungszustand: die Note 3
Der Wagen muss in einem guten Erhaltungszustand sein; die Prüfer übersetzen das in die Zustandsnote 3 oder besser. Note 3 heißt gebrauchter, gepflegter Zustand ohne Durchrostungen, mit vollständiger und funktionierender Technik, mit Gebrauchsspuren. Patina ist erlaubt, Verfall ist es nicht: Rost in tragenden Teilen, undichte Bremsen, ein zerschlissener Innenraum sind Mängel, an denen das Gutachten scheitert. Was die Noten im Einzelnen bedeuten, steht im Wertgutachten-Text.
Das Kulturgut: die Bedingung, die selten scheitert
Das Fahrzeug muss der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Praktisch prüft das niemand am Fahrzeug selbst; es ist die Begründung dafür, dass der Staat das H überhaupt begünstigt. Aus ihr folgt die Idee des Ganzen: Das H ist kein Rabatt fürs Altauto, sondern die Anerkennung dafür, dass jemand ein Stück Technikgeschichte fahrbereit hält.
Wer das feststellt und wie
Das Gutachten nach § 23 StVZO
Ob die 4 Bedingungen erfüllt sind, sagt ein Gutachten nach § 23 StVZO, erstellt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer, bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und den anderen Überwachungsorganisationen. Das Gutachten dokumentiert Alter, Originalität, Zustand und Umbauten und endet mit einem Satz: Das Fahrzeug erfüllt die Voraussetzungen, oder es erfüllt sie nicht. Wie der Termin abläuft und was er kostet, steht in Das Oldtimergutachten: Ablauf, Kosten, was geprüft wird.
Das Kennzeichen nach § 9 FZV
Mit dem Gutachten geht es zur Zulassungsstelle, die nach § 9 FZV das Kennzeichen mit dem H am Ende zuteilt. Das H ist ein eigenes Kennzeichen, kein Zusatz; der Wagen bekommt neue Schilder. Seit 2017 lässt sich das H mit einem Saisonkennzeichen kombinieren, die 2 Zahlen am Rand kommen dann dazu. Den Vergleich mit dem roten 07er und dem Saisonkennzeichen zieht 07er, H oder Saison.
Was das H bringt und was es verlangt
Die Steuer, die Umweltzone, die Versicherung
Die Kfz-Steuer beträgt pauschal 191,73 Euro im Jahr für Pkw und 46,02 Euro für Krafträder (§ 9 Abs. 4 KraftStG), unabhängig von Hubraum, Schadstoffklasse und Verbrauch. Für einen Sechszylinder ohne Kat ist das ein Bruchteil der regulären Steuer, für einen Kleinwagen mit 1,0 Litern ein Aufschlag. Fahrzeuge mit H sind von der Plakettenpflicht in Umweltzonen ausgenommen. Die Versicherer bieten eigene Oldtimertarife, meist mit Wertgutachten und Kilometerbegrenzung, was sie verlangen, steht in Oldtimer-Versicherung.
Was gleich bleibt: HU, Haftung, Verkehrsrecht
Das H ändert nichts an der Hauptuntersuchung: alle 24 Monate, mit denselben Prüfpunkten wie bei jedem Pkw. Bei der HU prüft der Prüfer zusätzlich, ob das Fahrzeug den Oldtimer-Bedingungen noch entspricht; ein Umbau seit dem Gutachten fällt dort auf. Fahrten sind unbegrenzt erlaubt, Alltag, Urlaub, Anhänger, alles wie mit jedem anderen Kennzeichen. Das unterscheidet das H vom roten 07er, das Fahrten auf Veranstaltungen, Werkstatt und Probefahrten beschränkt.
Woran es in der Praxis scheitert
Drei Gründe stehen bei abgelehnten Gutachten fast immer: Umbauten aus der falschen Zeit, Rost, Unvollständigkeit. Der vierte ist die Vorbereitung: Ein Wagen, dessen Papiere die Umbauten nicht decken, dessen Räder ohne Eintragung fahren oder dessen Fehlerspeicher voll ist, bekommt einen zweiten Termin, und zahlt ihn. Wer das H will, legt vorher die Eintragungen, Belege und das Fahrzeugbuch bereit; welche Papiere dazugehören, sagt Fahrzeugpapiere lesen, Feld für Feld.
Zum 1. Januar 2026 zählte das Kraftfahrt-Bundesamt 923.538 Fahrzeuge mit Oldtimer-Status, 822.537 davon Pkw, 4 Prozent mehr als im Jahr davor. Jedes davon ist einmal durch § 23 gegangen.

Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 23 StVZO — Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
- Bundesministerium der Justiz: § 2 FZV — Begriffsbestimmungen, Nummer 22 (Oldtimer)
- Bundesministerium der Justiz: § 9 FZV — Kennzeichen für Oldtimer
- Bundesministerium der Justiz: § 9 Abs. 4 KraftStG — Steuersatz für Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen
- Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg: Der Fahrzeugbestand am 1. Januar 2026 (Pressemitteilung Nr. 09/2026), 923.538 Fahrzeuge mit Oldtimer-Status, davon 822.537 Pkw. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Was Leser zu „H-Kennzeichen: was § 23 StVZO wirklich verlangt“ fragen
Reicht das Alter von 30 Jahren allein für das H-Kennzeichen?
Das Alter ist die erste von 4 Bedingungen. Dazu kommen der weitestgehende Originalzustand, ein guter Erhaltungszustand (Note 3 oder besser) und die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Ein 30 Jahre altes Auto mit Rost in tragenden Teilen oder mit Umbauten aus den 2010er-Jahren fällt durch.
Was gilt als Originalzustand?
Der Zustand, in dem das Fahrzeug ausgeliefert wurde, oder wie es in den ersten 10 Jahren danach üblich verändert wurde. Zeitgenössische Räder, Fahrwerke, Radios und Motorumbauten mit Eintragung gehen durch; ein Motor aus einem 20 Jahre jüngeren Auto, LED-Scheinwerfer oder ein Navi in der Konsole nehmen dem Wagen das H.
Was passiert, wenn ich nach dem H etwas umbaue?
Jede Änderung, die den Originalzustand verlässt, muss der Zulassungsstelle gemeldet werden, und kann das H kosten. Bei der nächsten Hauptuntersuchung prüft der Prüfer auch, ob das Fahrzeug den Oldtimer-Bedingungen noch entspricht. Wer umbaut, fragt vorher bei der Prüfstelle nach.
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